Brauchen wir für jede Diagnose eine Zweitmeinung?

Ist die geplante Hüft-OP wirklich erforderlich? Bekomme ich die bestmögliche Krebstherapie? Auf Patienten-Betreiben übernimmt ein Großteil der Krankenkassen die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung. Ein organisiertes Zweitmeinungsverfahren hat der Gesetzgeber in Deutschland aber erst 2019 gestartet, und es gilt bisher nur für zwei geplante Operationen: Eingriffe an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln sowie Gebärmutterentfernungen. weiter

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Urologie

Zurück